Fluggastrechte: EU-Rechte im Überblick
Ihre Rechte als Flugreisender
Die EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gilt grundsätzlich für Abflüge aus der EU und für bestimmte Ankünfte in der EU mit EU-Fluggesellschaften. Sie enthält Rechte auf Betreuung, Ersatzbeförderung, Erstattung und unter besonderen Voraussetzungen Ausgleichszahlungen.
Die häufigsten Flugprobleme
Ihre nächsten Schritte
Ermitteln Sie die ausführende Airline, sichern Sie Ihre Unterlagen und stellen Sie die Forderung gegebenenfalls direkt bei der Airline. Ein Dienstleister kann alternativ unterstützen, wobei Gebühren anfallen können.
Rechtsgrundlage: Europäische Union – Fluggastrechte. Stand: November 2026. Die Angaben ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.